AGB

Auch wenn es sich hier nur um eine private Ausleihe handelt, gilt es für beide Seiten im Vorfeld bestimmte Richtlinien und Bedingungen zu klären, um einen reibungslosen und angenehmen Ablauf zu sichern. Hier geht es nicht um Pragraphen und “was-wäre-wenn”, sondern lediglich darum, bei der Rückgabe kein böses Erwachen zu haben. Und das sowohl für euch, als auch für mich.

Also lest euch die Bedingungen durch, dann wißt ihr bescheid....

 

§1 Abholung/Übergabe
Der Anhänger wird in sauberem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Gemeinsam besichtigen wir den Anhänger und notieren evtl. vorhandene Mängel oder Defekte. Außerdem werden diese per Digitalkamera festgehalten, damit ihr nicht bei der Rückgabe zur Kasse gebeten werdet.

§2 Rückgabe
Selbstverständlich sollt ihr den Anhänger in sauberem und technisch einwandfreiem Zustand wieder zurück geben. Auch hier werden wir das gemeinsam begutachten und evtl. neue Schäden schriftlich und per Bild aufnehmen. Bitte zeigt diese direkt an, damit wir keine Überraschungen erleben.

§3 Schäden/Haftung des Mieters
Zwar besteht für den Anhänger der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungschutz, durch diesen sind aber nur Schäden anderer Verkehrsteilnehmer abgesichert. Für Schäden, die am Anhänger auftreten verpflichtet sich der Mieter deren Reparaturkosten, bzw. den Wiederbeschaffungswert in voller Höhe zu übernehmen. Überzahlte Mietkosten können nicht erstattet werden.

§4 Unfall
Bei einem Unfall ist in jedem Fall die Polizei zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, daß der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Bitte nehmt nach einem Unfall umgehend mit mir Kontakt auf. Spätestens bei Rückgabe sind mir alle Unterlagen darüber, sowie die Namen und Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen zu übergeben. Außerdem bitte ich noch einen schriftlichen Bericht über den Unfallhergang abzugeben.

§5 Haftungsausschluß
Ich bin immer bemüht, den Anhänger nach bestem Wissen und Gewissen in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Trotzdem ist es eure Pflicht, sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen. Während dem Laden und Transport eurer Motorräder seid einzig ihr für den Vorgang zuständig. Eine Haftung meinerseits für Schäden die im Zusammenhang mit falschem Beladen, falscher Sicherung und/oder technischen Mängeln an Zugfahrzeug, Anhänger oder Motorrädern entstehen wird daher in beiderseitigem Einverständnis ausgeschlossen.

§6 Mietdauer
Die Mietdauer ist im Vorfeld festzulegen und einzuhalten. Evtl. längeres Ausleihen muß vorab mit mir geklärt werden, um Überschneidungen auszuschließen. Bei eigenmächtiger Verlängerung ohne meine Zustimmung werde ich eine Entschädigung für den Ausfall verlangen. Nach 3 Tagen unerlaubter Ausleihe ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Abholung und Rückgabe erfolgen jeweils um 18°° Uhr.

§7 Mietpreis/Kaution
Der Mietpreis für den Anhänger richtet sich nach Mietdauerauer und Monat. Eine Preisübersicht findet ihr auf der Seite “Die Preise” dieser Homepage. Evtl. benötigte Zurrgurte und/oder Zurrhilfen werden gesondert berechnet. Die Kaution wird bei fristgerechter Rückgabe selbstverständlich zurückgezahlt.

§8 Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis und die Kaution sind im voraus bei der Abholung des Anhängers in Bar ohne jeden Abzug für die vorläufig geplante Mietdauer fällig. Die Rückzahlung evtl. überzahlter Mietgebühren ist in der Regel nicht möglich.

§9 Transportgut
Dieser Anhänger ist speziell für den Transport eines oder zwei Motorräder konzipiert. Zwar besteht der Aufbau aus einer geschlossenen Bodenplatte und erhöhten Ladebordwänden, jedoch ist er nicht für den Transport anderer Lasten gedacht. Aus diesem Grund bitte ich von “zweckfremden” Transporten abzusehen, sofern diese nicht im Vorfeld mit mir abgeklärt wurden und ich ausdrücklich zugestimmt habe.

§10 Auslandsfahrten
Fahrten in europäische Länder muß ich in jedem Fall zustimmen.

§11 Rücktritt
Kann ein Mieter den Vertrag nicht erfüllen und teilt dies mindestens 3 Tage vorher mit, fallen keine Kosten an. Danach trägt er lediglich die entstandenen Mietkosten abzüglich evtl. Einsparungen.

§12 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist 35641 Schöffengrund, bzw. eines der für Schöffengrund zuständigen Gerichte. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich festgehalten wurden. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Zweifel nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.